Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzanfechtung einer Zahlung wegen inkongruenter Deckung; Vorliegen eines inkongruenten Deckungsgeschäfts bei Zahlung auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer objektiven Gläubigerbenachteiligung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 07.09.2007 - 3 O 275/06
- OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07
Der Rechtsübergang vollzieht sich jedoch erst mit dem Entstehen der Forderung (BGH ZIP 2006, 1254 m.w.N.).Der Vergütungsanspruch des Kassenarztes entsteht dem Grunde nach, sobald der Arzt vergütungsfähige Leistungen erbracht hat (BGH ZIP 2006, 1254, 1257).
Für eine Quotierung besteht kein Anlass (Senatsurteil vom 20.09.2006 - 7 U 199/05): Ganz abgesehen davon, dass der BGH in der Entscheidung ZIP 2006, 1254 nicht ausgeführt hat, es komme hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruchs des Kassenarztes auf den Tag an, lässt sich auch abrechnungstechnisch nicht nachvollziehen, an welchem Tag die ärztliche Leistung erbracht wurde.
Der Erwerb des Pfändungspfandrechts, das die Beklagte in Ansehung einer künftigen Forderung auf der Grundlage des von dem Schuldner abgegebenen Anerkenntnisses erwirkte, setzt das Entstehen der Forderung voraus, erst dann tritt der Rechtsübergang ein (BGH ZIP 2006, 1254 m.w.N.).
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02
Zur Insolvenzanfechtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07
Ein - wirksam erworbenes - Pfändungspfandrecht beruht allerdings nicht auf einer Rechtshandlung des Schuldners, sondern - ausschließlich - auf einer Rechtshandlung des Gläubigers, der die Pfändung und Einziehung ohne Mitwirkung des Schuldners betrieben hat (BGH NJW 2005, 1121).Der Schuldner befand sich nicht in einer Situation, in der nur noch die Wahl hatte, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder den Vollstreckungszugriff aufgrund einer bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu dulden, wie dies in der Entscheidung des BGH vom 10.02.2005 (NJW 2005, 1121, 1123) erörtert wird.
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99
Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07
Die Pfändung und Einziehung einer Forderung stellt sich gegenüber einer Zahlung als eine Rechtshandlung dar, die selbständig angefochten werden kann (BGH ZIP 2000, 898). - OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05
Insolvenzrecht: Rechtswirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Arztes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07
Für eine Quotierung besteht kein Anlass (Senatsurteil vom 20.09.2006 - 7 U 199/05): Ganz abgesehen davon, dass der BGH in der Entscheidung ZIP 2006, 1254 nicht ausgeführt hat, es komme hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruchs des Kassenarztes auf den Tag an, lässt sich auch abrechnungstechnisch nicht nachvollziehen, an welchem Tag die ärztliche Leistung erbracht wurde.
- OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
Voraussetzungen der Anfechtung eines inkongruenten Deckungsgeschäfts
Liegt nämlich - wie hier - ein inkongruentes Deckungsgeschäft vor und weiß der Anfechtungsgegner, dass er eine inkongruente Deckung erhält, so liegt darin auch ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass er den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners gekannt hat (…vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29;… NJW 2000, 957 f. Rn. 8 m. w. N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.07.2008 - 7 U 193/07 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).